Obwohl die Jagd im Fürstentum Liechtenstein bis ins Jahr 1792 ausführlich dokumentiert ist, fand die Liechtensteiner Jägerschaft ihre Gründung erst am 30. August 1931 als Landesjagdschutzverein. Die Exponenten und Mitglieder der Jägerschaft haben es stets verstanden, die Belange der Jagd zu verteidigen und für den Erhalt der Wildlebensräume und deren Wildtiere einzustehen. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder, Organisatoren und des Vorstandes bedürfen einer Vielzahl von jagdlich versierten Persönlichkeiten die aus Freude an der Jagd, der Tradition, der Umwelt und den Lebensräumen der Wildtiere uneigennützig sehr viele Stunden Ihrer Freizeit einsetzen.
| 1931 |
Gründung des Liechtensteinischen Landes-Jagdschutzvereins. durch Dr. Rupert Ritter, Dr. Senn, Wilhelm Fehr, Fritz Walser sowie Ing. Boner. Hermann und Julius Ospelt vertraten das Jagdaufsichtspersonal. Dr. Rupert Ritter übernahm die Präsidentschaft.
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| 1938 |
Ablösung der Präsidentschaft von Dr. Rupert Ritter durch Wilhelm Fehr. |
| 1951 |
Nachdem zwischen 1938 und 1951 der Landes- Jagdschutzverein seine statutengemässe Tätigkeit nach und nach eingestellt hatte, führte eine am 5. März 1951 einberufene Versammlung von Jagdinteressenten zu einer Revision des Jagdgesetzes und führte schliesslich zur Wiederbelebung des Vereins.
Anlässlich einer von Forstmeister Dipl. Ing. Eugen Bühler einberufenen Versammlung am 7. April 1951 wurde der Vorstand des Jagdschutzvereins gewählt. Hans Ritter wurde zum Obmann bestellt, Gustav Ospelt zu seinem Stellvertreter und Hermann Ospelt zum Schriftführer und Kassier. Die Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft und Forstamt in allen jagdlichen Angelegenheiten wurde bekräftigt. |
| 1953 |
Publikation am 24. Dezember 1953 des revidierten Jagdgesetzes. |
| 1959 |
Präsidentschaft durch S.D. Prinz Hans von Liechtenstein
Festlegung der Jagdverpachtung. Diese beinhaltete im Wesentlichen die Neueinteilung der Reviere, Festlegung einer Mindest- und Höchstanzahl von Pächtern in einem Revier. Hinzu kamen; |
| 1960 |
Festlegung eines Verbots für die Nachtjagd, die Verlängerung des Kahlwildabschusses und die obligatorische Ablegung einer Jagdprüfung.
Gründung des Jagdinteressentenvereins. |
| 1962 |
Neuverpachtung der 19 Jagdreviere und Inkrafttreten des neuen Jagdgesetzes. |
| 1963 |
Demission des gesamten Vorstandes des Landes-Jagdschutz-vereins. Zum neuen Präsidenten wurde Dr. Otto Hasler gewählt. Dies war der Beginn einer neuen Epoche.
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| 1974 |
Gründung der Jagdhundeführergruppe. |
| 1984 |
Gründung der Jagdgesetznovelle. |
| 1988 |
Gründung der Jagdaufsehervereinigung. |
| 1991 |

Übernahme der Präsidentschaft durch Dr. Markus Hasler. Dr. Otto Hasler wurde zum Ehrenpräsidenten ernannt. Dr. Otto Hasler führte die Liechtensteiner Jägerschaft über einen Zeitraum von fast 30 Jahren. In dieser Zeit kümmerte sich Dr. Otto Hasler um die Suche einer geeigneten Schiessanlage sowie um die Erbauung einer Hubertuskapelle. Ebenso pflegte er internationale Kontakte und war massgeblich an der Gründung und am Ausbau der Internationalen Jagdkonferenz IJK beteiligt. Dr. Otto Hasler war stets für ein konstruktives Miteinander zwischen Jagd und Forst. Seine sachliche, auf Konsens bedachte Gesprächskultur galt als vorbildlich. Dr. Otto Hasler war Mitglied des Jagdbeirats der Fürstlichen Regierung und etliche Jahre Vorsitzender der Trophäen-bewertungskommission. Ehrenpräsident Dr. Otto Hasler verstarb am 15. April 2002 im achtzigsten Lebensjahr. |
| 1992 |
Eröffnung der neuen Schiessanlage auf St. Luzisteig |